Reisen mit der Geige oder warum man besser kein Fischbein exportiert

Bis vor wenigen Jahren mussten sich reisende Streicher vor allem Gedanken über die Maße des Fluggepäcks und gegebenenfalls über ungünstige Witterungseinflüsse fern der Heimat machen — wer wollte schon wegen eines Wüstenkonzerts aufwändige Reparaturen riskieren. Seit einiger Zeit machen allerdings bestimmte Länder — keinesfalls die exotischsten — ernst bezüglich des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das den Handel mit bestimmten Tier- und Pflanzenarten regeln bzw. unterbinden soll. Nicht nur Hobbymusiker, die die EU mit dem Instrument verlassen oder wieder einreisen, sondern auch namhafte Solisten, ja ganze Orchester, kamen bereits beim Zoll in Erklärungsnot und haben die Erfahrung gemacht, dass Zollbeamte eher weniger instruktive Diskussionspartner darstellen und sich auch durch enthusiastisch vorgetragenen Bach oder Sibelius wenig beeindrucken lassen.

Schildpatt, Palisander oder Elfenbein

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen taxiert in etwa 30.000 Arten, die nicht ohne weiteres über Landesgrenzen gebracht werden dürfen. Diese „rote Liste“ beinhaltet zahlreiche Materialen, die im traditionellen Musikinstrumentenbau eingesetzt werden. Darunter können auch im Geigenbau verwendete Hölzer wie etwa bestimmte Arten von Palisander fallen oder auch Materialien, die traditionell beim Bau eines Geigen-, Bratschen- oder Cellobogens verwendet werden: Elfenbein für die Kopfplatte, Schildpatt- oder Perlmutteinlagen am Frosch oder Fischbeinumwicklungen sind allesamt nicht mehr Artenschutzkonform.

Zertifikate, Zertifikate, Zertifikate

Da mit den Zollbehörden keineswegs zu spaßen ist — im schlimmsten Fall begeht man bei der Aus- oder Einfuhr seines Musikinstruments eine Straftat — sollte vor Reisen unbedingt vorgesorgt werden. Am besten ist es, man besitzt nicht nur ein Instrument, das frei von gelisteten Materialien ist, sondern eines, für das eine Declaration of materials vorliegt. Diese Declaration of materials muss bestimmten formalen Anforderungen genügen und kann vom Instrumentenmacher bereitgestellt werden. Im Handel sind übrigens auch günstige Bögen und Geigen, die Reisefreiheit durch eine Declaration of materials garantieren und sich nicht nur bei Hobbymusikern, sondern auch bei Profis als Zweitinstrumente immer größerer Beliebtheit erfreuen, seit einiger Zeit erhältlich.

Etwas problematischer ist es, wenn man mit Instrumenten reisen möchte, für die keine Declaration of materials vorliegt. In diesem Fall empfehle ich jedem Musiker, sich gewissenhaft abzusichern und sich alle erforderlichen Genehmigungen zu besorgen. In Deutschland erteilt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) Genehmigungen für Musikinstrumente im Rahmen von Konzertreisen bzw. Musikinstrumentenbescheinigungen. In Österreich ist dafür das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), in der Schweiz das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig. Für Orchester gibt es mittlerweile Sonderbestimmungen, die den Ablauf erleichtern. In allen Fällen gilt aber: die Mühlen der Staatsverwaltungen mahlen langsam und es ist ratsam sich rechtzeitig zu kümmern.

Veröffentlicht von

Heinz

Heinz hat Violine und Viola in Wien studiert und ist als Geigen-, Bratschen- und Kammermusiklehrer tätig. Seine besondere Liebe gilt der Kammermusik, Franz Schubert und philologisch hervorragenden Notenausgaben. Nach mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland (Heidelberg und Bamberg) lebt Heinz ab Herbst 2022 wieder in seiner Heimatstadt Wien.

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